Allgemeine Geschäftsbedingung

Hans Weitzel GmbH & Co. KG

I. Allgemeines

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige Geschäftsbeziehungen der Hans Weitzel GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Auftragnehmer“) mit unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen, die wir mit unseren Auftraggebern schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber in der zum Auftragszeitpunkt aktuellen Version, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Kaufmann, Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Diese AGB gelten ausschließlich, selbst, wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation der Erklärungen bleiben unberührt.
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in den vorliegenden AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

II. Vertragsschluss

  1. Von uns unterbreitete Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen überlassen haben. Entgegenstehende Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Bestellungen sind schriftlich an uns zu richten und erst dann verbindlich angenommen, wenn eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform (Brief, Fax, EDI oder E-Mail) vorliegt. Andere als die sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung ergebenden Vereinbarungen bestehen nicht.
  3. Sollten die Bedingungen in der Auftragsbestätigung denen in der Bestellung nicht entsprechen, so gilt der Vertrag als zustande gekommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung erklärt, die Durchführung des Vertrages abzulehnen.

III. Preisangaben

  1. Unsere Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste in Euro, ab Lager. Die Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert in der Rechnung ausgewiesen.
  2. Der Käufer trägt beim Versendungskauf die Transportkosten ab Lager sowie die Verpackungskosten und die entstehenden Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden vom Auftraggeber übernommen.
  3. Für unsere Warengruppe „Sockelleisten“ erheben wir für Bestellungen außerhalb der vollen Verpackungseinheit zusätzlich eine Servicepauschale, die sich nach der Produktabmessung richtet; die Höhe der Servicepauschale ist aus der jeweils aktuell gültigen Preisliste ersichtlich.
  4. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  5. In den Fällen, in denen die Übernahme von Frachtkosten, Abgaben und Gebühren vereinbart wurde, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Frachten, Abgaben und Gebühren erhöht oder neu eingeführt werden. Insbesondere gilt dies bei einer Änderung von Einfuhr –, Zoll – und Devisenbestimmungen.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Der Kaufpreis ist sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug mit Rechnungsstellung und der Lieferung bzw. der Abnahme der Ware an uns zu zahlen.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
  3. Mit dem Ablauf der unter Nr. 1 vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Im Verzugsfall ist der Kaufpreis mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt unberührt. Gegenüber Kaufleuten behalten wir uns den Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gem. § 353 HGB vor.
  4. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Ansprüche zu. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

V. Lieferung, Versand und Lieferverzug

  1. Die Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW gemäß INCOTERMS 2010)
  2. Vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sich nicht etwas Anderes aus den zugrundeliegenden schriftlichen Vereinbarungen ergibt.
  3. Die vereinbarten Liefertermine stehen stets unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und zeitigen Mitwirkung des Auftraggebers. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
  4. Bei Lieferverzug steht dem Auftraggeber/Kunden das Recht zu, nach einer fruchtlos verlaufenden Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung für Verzugsschäden richtet sich nach Punkt VII dieser AGB.
  5. Abrufaufträge müssen spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung abgerufen werden, es sei denn es sind andere Termine vereinbart. Spätestens mit Ablauf der genannten Frist tritt auch die Fälligkeit unserer Forderung ein.
  6. Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare, außergewöhnliche und unvermeidbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen etc.) verursacht worden sind und wir diese nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
  7. Eine Nichtverfügbarkeit der Leistung ist insbesondere im Fall der nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung vorliegend, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
  8. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Es bedarf jedoch der vorherigen Mahnung durch den Auftraggeber.
  9. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach den Maßgaben dieser AGB beschränkt.

VI. Rücknahmen

Bei Rücknahmen und Rücksendung bedarf es grundsätzlich unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. Sollten wir der Rücknahme unserer Waren zustimmen, erheben wir eine Rücknahmegebühr, die sich nach Auftragsvolumen, Auftragsdatum und Zustand der Ware richtet. Es wird ausschließlich wiederverkäufliche Ware in vollen Verpackungseinheiten zurückgenommen. Sonderanfertigungen sind von Rücknahmen ausgeschlossen. Im Falle einer von uns nicht bestätigten Rücksendung der bestellten Ware, behalten wir uns das Recht vor, die Annahme zu verweigern.

VII. Gewährleistung, Verjährung und Mängelansprüche

  1. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers für Sach- und Rechtsmängel richten sich grds. nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt wird.
  2. Die Mängelhaftung richtet sich nach den zur Beschaffenheit der Ware getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Hierzu zählen unter anderem Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht werden.
  3. Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren abweichend von der gesetzlichen Regelung innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung, oder sofern eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme der Ware.
  4. Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist der frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Auftragnehmer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Auftragnehmer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
  5. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zunächst innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
  6. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in diesen AGB bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

VII. Haftung

  1. Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts Anderweitiges ergibt, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
  3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.
  4. Die oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten zudem nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und/oder einer laufenden Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Muster, sonstige Gegenstände, etc. dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
  4. Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig, insbesondere durch das Nichtnachkommen seiner Zahlungsverpflichtung, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Geltendmachung der Herausgabe beinhaltet nicht zugleich die Rücktrittserklärung; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Der Auftraggeber berechtigt uns bereits jetzt, seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware abzuholen.
  5. Im Falle der Veräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gelten die folgenden Regelungen:

a. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

b. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

c. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 4 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

d. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

e. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder Maßnahmen eines Insolvenzverwalters oder vorläufigen Insolvenzverwalters zu unterrichten.

X. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit nichts anders bestimmt ist, Ingelheim am Rhein.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien Mainz am Rhein. Entsprechendes gilt, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
  3. Die vorliegenden AGB und alle Streitigkeiten in Zusammengang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (CISG).
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Regelung des § 139 BGB wird ausdrücklich abbedungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.